Bürgerstiftung Sindelfingen
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Zweiter Namensfonds für die Bürgerstiftung Sindelfingen

20. Mai 2015

Prof. Hubbert und seine Ehefrau unterstützen damit die Jugendbürgerstiftung

Aus Anlass ihrer Goldenen Hochzeit haben Prof. Jürgen Hubbert und seine Ehefrau Jutta Hubbert entschieden, ihre Zustiftung an die Bürgerstiftung Sindelfingen auf Euro 100.000 aufzustocken und in einen Namensfonds zu wandeln.

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Der Ertrag daraus soll für Zwecke der Jugendbürgerstiftung verwendet werden und wird zu Lebzeiten der Stifter jährlich auf einen Mindestbetrag erhöht, wenn der Ertrag des Fonds diesen nicht abdeckt.

Familie Hubbert unterstreicht mit diesem Schritt ihre Verbundenheit mit der Stadt und ihre dauerhafte Unterstützung der Ziele der Bürgerstiftung Sindelfingen. Der Vorstand freut sich über einen weiteren Namensfonds und dankt Familie Hubbert für Ihr außergewöhnliches Engagement für die Bürgerstiftung Sindelfingen.

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Zusehen sind von links nach rechts:
Katrin Finkelnburg (Vorstand Bürgerstiftung), Anna Outsetari (Vorsitzende Jugendbürgerstiftung), Jutta Hubbert, Prof. Jürgen Hubbert, Milenko Milojevic (Mitglied Jugendbürgerstiftung), Dr. Joachim Schmidt (Vorstandsvorsitzender Bürgerstiftung)

Finanzvorstand Thomas Michael Wagner: „Bei einer Zuwendung an die Bürgerstiftung Sindelfingen weis der Stifter, dass seine Unterstützung genau dort ankommt, wo er sie haben möchte und mit einem Namensfonds kann er darüber hinaus auch den Verwendungszweck bestimmen. Ein Namensfonds bei der Bürgerstiftung Sindelfingen ist ebenso für die Nachlassregelung eine herausragende Alternative. Mit den Erträgen und im Namen des Fonds kann auf Dauer der gewünschte Förderzweck unterstützt werden.“

Ab einer Zustiftung in Höhe von 50.000 EUR kann die Bürgerstiftung Sindelfingen einen Namensfonds einrichten. Ein Namensfonds ist keine rechtlich selbständige Stiftung, sondern Teil der Bürgerstiftung Sindelfingen. Dadurch entstehen keine eigenen Verwaltungskosten für den Namensfonds.

Namensfonds

Wer als Stifter tätig werden will, vor dem administrativen Aufwand einer Stiftungsgründung und -verwaltung aber zurückschreckt, findet im Namensfonds eine ideale Alternative

Der Namensfonds ist eine Zustiftung, die auf persönliche Stiftungsziele ausgerichtet ist und dabei von der Erfahrung und dem Management der Bürgerstiftung Sindelfingen profitiert. Die Bürgerstiftung Sindelfingen fördert seit ihrer Gründung Ende 2007vor allem auch in den Bereichen Bildung und Ausbildung sowie Integration von Kindern und Jugendlichen. Inzwischen ist das Stiftungskapital auf über 1 Million angewachsen. Die Bürgerstiftung Sindelfingen hat im Jahr 2014 mit der Vermögensverwaltung im Durchschnitt einen Überschuss von 3,3 % des Gesamtvermögens erzielt. Daraus werden zahlreiche Projekte finanziert.

Sinn stiften

Eine Vermögenszuwendung an die Bürgerstiftung Sindelfingen bietet besondere Vorzüge:

•   Sie gibt das gute Gefühl, zu Lebzeiten eine Regelung über den Tod hinaus getroffen zu haben, die einem guten Zweck dient.
•   Der Name der/des Stiftenden lebt weiter und bleibt im öffentlichen Gedächtnis, denn die Stiftung lebt „ewig“.
•   Sie bietet Sicherheit, dass das vererbte oder zu Lebenszeit geschenkte Vermögen als Stiftungskapital quasi für alle Zeiten zu gemeinnützigen Zwecken gemäß der Stiftungssatzung für die Bürger in Sindelfingen eingesetzt wird.
•   Es wird garantiert, dass vertrauenswürdige und kompetente Sindelfinger ehrenamtlich in den Entscheidungsgremien der Stiftung eingebunden sind (Stiftungsvorstand und -rat), zu denen zu jeder Zeit persönlicher Kontakt aufgenommen werden kann.
•   Die Sicherheit der zur Verfügung gestellten Mittel wird gewährleistet, und die Erträge daraus, bedingt durch minimalen Verwaltungsaufwand, kommen hauptsächlich den Stiftungszwecken zu Gute.
•   Als Stifter oder Spender kann jeder selbst bestimmen, welchen Zwecken die Erträge des hinterlassenen Vermögens zugeführt werden sollen.

 

Die Bürgerstiftung Sindelfingen

Die weitere Erhöhung unseres Stiftungskapitals ist eine wichtige Voraussetzung, um die Verwirklichung unserer Ziele langfristig zu sichern. Die Bürgerstiftung Sindelfingen ruft daher die Bürgerinnen und Bürger auf, sich mit kleinen oder größeren Vermögen als Zustifter am weiteren Aufbau des Stiftungskapitals zu beteiligen oder unter der Obhut der Bürgerstiftung einen eigenen Namensfonds ins Leben zu rufen. Da aus dem bisherigen Stiftungsvermögen selbst einstweilen nur geringere Erträge fließen können, sind wir auch auf Spenden in jeder Größenordnung angewiesen.

Die Bürgerstiftung wird von einem Stiftungsvorstand geleitet – fünf politisch und konfessionell unabhängige, lebenserfahrene Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt. Die Arbeit erfolgt ehrenamtlich. Der Vorstand wird von einem fünfzehnköpfigen Stiftungsrat beraten und kontrolliert. Allen Stiftern (ab 1.000 €) stehen Mitwirkungsrechte in der Stifterversammlung (Stifterforum) zu.

Die Sicherheit des Stiftungsvermögens wird durch Anlage in möglichst sichere Finanzwerte und durch die Stiftungsaufsicht des Landes Baden-Württemberg gewährleistet. Man kann sich schon zu Lebzeiten davon überzeugen, dass die Bürgerstiftung Sindelfingen das Vermögen, das man ihr schenken oder vererben möchte, vertrauensvoll und verlässlich verwaltet und verwendet wird.

 

Die Bürgerstiftung Sindelfingen steht jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen
Telefon: 07031 / 94-800
Telefax: 07031 / 94-498
E-Mail: info@buergerstiftung-sindelfingen.de
Homepage: https://buergerstiftung-sindelfingen.de

Kommenare sind nicht gestattet.

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