Bürgerstiftung Sindelfingen

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Spende oder Zustiftung per Lastschrift

Besonders bequem für Sie ist die Möglichkeit, per Lastschrift eine Spende oder eine Zustiftung zu tätigen. Zudem haben Sie bei einer Lastschrift auch die Möglichkeit, die Bürgerstiftung Sindelfingen monatlich oder jährlich mit einem von Ihnen festgelegtem Betrag zu unterstützen.

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Betrag:(z.B. 25 oder 25,50)
Ich will diesen Betrag einmalig spenden/stiften.
  monatlich zum 1. spenden/stiften.
  jährlich zum 1. Januar spenden/stiften.
  einmalig sofort + jährlich zum 1. Jan. spenden/stiften.
 
Spende oder Zustiftung?  infoinfoMit einer Zustiftung werden Sie selbst Stifterin oder Stifter. Je höher das Stiftungskapital, umso besser können wir mit Hilfe der Zinserträge viele gute Projekte nachhaltig unterstützen. Mit einer Spende helfen Sie uns, besonders jetzt in der Anfangsphase, schon bald aktiv werden zu können.

Ab 1.000 Euro Nennung im Stifterbuch und im Stifterforum.
Spende
  Zustiftung
 
Zuwendungsbestätigung?  infoinfoAb 200 Euro, Zuwendungsbestätigung zum Jahresende. Bei Beträgen unter 200 Euro genügt als Nachweis die Lastschrift, aus der der Empfänger und dessen Kontonummer hervorgehen. Nein, wird nicht benötigt.
  Ja, bitte ausstellen.
Ihre E-Mail Adresse:  infoinfoWir werden Sie bei etwaigen Rückfragen über diese Adresse kontaktieren. Sie erhalten keine weiteren E-Mails und Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Bitte wiederholen:  infoinfoBitte geben Sie Ihre E-Mail Adresse nochmals ein. Danke!
 
Hiermit ermächtige ich die Bürgerstiftung Sindelfingen widerruflich, den oben genannten Betrag zu Lasten meines oben angegebenen Kontos durch Lastschrift einzuziehen. Ich stimmte der Datenschutzerklärung zu.
 

sichere Übertragung Ihre Daten werden verschlüsselt über eine SSL-Verbindung übertragen.

Wir sind wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, des Sports sowie der Heimatpflege und Heimatkunde durch Bescheinigung des Finanzamtes Böblingen, Steuernummer 56002/38897 vom 17. Juni 2009 als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt.